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Die Körperschaftsteuer

Dieser Artikel stellt die Grundzüge der Körperschaftsteuer dar und erklärt, wer sie zahlen muss und wie sie berechnet wird.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die bestimmte, im Körperschaftsteuergesetz genannte Körperschaften auf ihr Einkommen zahlen müssen. Sie ist also das Äquivalent zur Einkommensteuer, die von natürlichen Personen und Personengesellschaften gezahlt werden muss. Daher gelten viele Regeln des Einkommensteuergesetzes auch für die Ermittlung der Körperschaftsteuer. Darüber hinaus enthält das Körperschaftsteuergesetz auch eigene Regeln für Körperschaften, die die Regelungen des Einkommensteuergesetzes ersetzen oder ergänzen. Die Körperschaftsteuer wird jeweils für ein Kalenderjahr ermittelt.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Der Körperschaftsteuer unterliegen inländische juristische Personen, zum Beispiel Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereine. Bestimmte juristische Personen, wie politische Parteien, Unternehmen des Bundes oder Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, sind von der Körperschaftsteuer befreit.

Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages bzw. mit Feststellung der Satzung einer Gesellschaft und endet mit der Auflösung oder Umwandlung der Gesellschaft. Generell beträgt der Freibetrag bei der Körperschaftsteuer 5.000 Euro, für bestimmte landwirtschaftlich tätige Vereine sogar 15.000 Euro. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Einkommen- und der Körperschaftsteuer liegt in der Tarifstruktur: Während bei der Einkommensteuer in der Regel ein progressiver Tarif angewandt wird, beträgt der proportionale Körperschaftsteuertarif immer 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Die individuelle Leistungsfähigkeit der Körperschaft wird also außer Acht gelassen; außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben werden im Gegensatz zur Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Wirtschaftsjahres der Körperschaft. Ausgangsgröße für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist der steuerrechtliche Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag. Dieser wird durch verschiedene Korrekturen, die das Einkommensteuer- bzw. das Körperschaftsteuergesetz vorschreiben, modifiziert, um das zu versteuernde Einkommen zu erhalten. Dieses wird für jedes Kalenderjahr mit der Körperschaftsteuererklärung dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Hat die Körperschaft ein Wirtschaftsjahr, das vom Kalenderjahr abweicht, muss sie ihren Gewinn in dem Kalenderjahr versteuern, in dem ihr Wirtschaftsjahr endet.

Weiterführende Links: Wikipedia

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